Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren

Seit 1. September 2026 gilt an Österreichs Schulen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Betroffen ist religiös getragenes Kopftuch, das den Kopf beziehungsweise Haare und Hals bedeckt. Das Verbot gilt an öffentlichen und privaten Schulen. Bei Verstößen sind zunächst Gespräche mit den Betroffenen und ihren Erziehungsberechtigten vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen können auch Geldstrafen verhängt werden.

Schulabbruch: Neue Gespräche sollen helfen

Wer eine Schule abbricht oder vorzeitig verlässt, soll künftig nicht einfach ohne weitere Unterstützung aus dem Bildungssystem fallen. Dafür gibt es sogenannte Perspektivengespräche. Dabei soll gemeinsam besprochen werden, warum jemand die Schule verlässt und wie es danach weitergehen kann. Im Mittelpunkt stehen also Fragen wie: Ausbildung, Lehre, eine andere Schule oder weitere Bildungsangebote.

Bei minderjährigen Schüler:innen werden auch die Erziehungsberechtigten eingebunden. Je nach Situation können außerdem beispielsweise Jugendcoaches oder Sozialarbeiter:innen teilnehmen. Das Ziel: Schulabbrüche möglichst verhindern und Jugendlichen eine konkrete Perspektive geben.

Höhere Strafen bei unentschuldigtem Fernbleiben

Auch bei der Schulpflicht wird es strenger. Wer trotz Schulpflicht ohne ausreichenden Grund nicht am Unterricht teilnimmt, muss künftig mit höheren Geldstrafen rechnen. Der Strafrahmen wird von bisher 110 bis 440 Euro auf 150 bis 800 Euro angehoben.

Digitale Endgeräte

Auch bei den digitalen Endgeräten gibt es Veränderungen. Die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ wird in den kommenden Jahren umgestellt. Im Schuljahr 2026/27 läuft noch das bisherige Modell weiter. Schüler:innen werden grundsätzlich beim Einstieg in die 5. Schulstufe mit einem digitalen Gerät ausgestattet, sofern ihre Schule an der Geräteinitiative teilnimmt. Ab 2027/28 wird das Modell verändert: Die Ausgabe soll künftig im zweiten Semester der 6. Schulstufe erfolgen. Die Umstellung soll schrittweise erfolgen.

Deutschförderung wird flexibler

Eine weitere Änderung betrifft Schüler:innen, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen. Schulen bekommen mehr Möglichkeiten, die Deutschförderung selbst zu organisieren. Neben den bekannten Deutschförderklassen und Deutschförderkursen können Schulen künftig stärker auf schulautonome Modelle setzen. Damit soll die Förderung besser an den jeweiligen Schulstandort und die Bedürfnisse der Schüler:innen angepasst werden können.

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Über die Autorin / den Autor

Fabian Rasl

Berichtet für SCHUPO über Schüler:innenvertretung, Bildungspolitik und die Fragen, die junge Menschen bewegen.

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